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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Grundsicherung – übersichtlich, verständlich und stets aktuell. Egal, ob Sie sich generell informieren möchten oder konkrete Fragen zum Antrag, zur Berechnung oder zur Auszahlung haben: Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste auf einen Blick.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Dabei gibt es zwei Hauptformen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistung unterstützt Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und daher kein ausreichendes Einkommen erzielen können. - Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II/Hartz IV)
Das Bürgergeld richtet sich an erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und der gesetzlich festgelegten Altersgrenze, die vorübergehend kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Beide Formen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum – also Essen, Kleidung, Wohnung und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich kommt eine Grundsicherung in Betracht, wenn:
- Das eigene Einkommen (z. B. Rente, Gehalt) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
- Nur begrenztes oder gar kein Vermögen vorhanden ist, das zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden könnte.
- Bei Grundsicherung im Alter: Erreichen der geltenden Altersgrenze.
- Bei Erwerbsminderung: Dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit.
- Bei Bürgergeld: Erwerbsfähigkeit, aber fehlendes ausreichendes Einkommen.
Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen sind gesetzlich geregelt und können je nach persönlicher Situation variieren.
Wie wird die Grundsicherung berechnet?
Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am individuellen Bedarf. Er setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Regelsatz
Dieser umfasst die Kosten für Ernährung, Kleidung, Strom (ohne Heizkosten) und weitere persönliche Bedürfnisse des Alltags. Die Regelsätze sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig angepasst. - Kosten der Unterkunft und Heizung
Die angemessene Miete und Heizkosten werden übernommen, sofern sie den regional geltenden Richtwerten entsprechen. - Mehrbedarfe
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Schwangerschaft, gesundheitlichen Einschränkungen oder Alleinerziehung) können zusätzliche Leistungen bewilligt werden.
Aus diesen Komponenten ergibt sich die monatliche Leistung. Wenn eigenes Einkommen vorhanden ist, wird es auf die Grundsicherung angerechnet. Ebenso kann vorhandenes Vermögen berücksichtigt werden, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Wie und wo kann man Grundsicherung beantragen?
- Zuständige Behörde
Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in der Regel das Sozialamt (am Wohnort) zuständig.
Für das Bürgergeld sind die jeweiligen Jobcenter zuständig. - Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie:- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Einkommen (z. B. Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen)
- Nachweise über Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher)
- Mietvertrag und Nachweise über Nebenkosten
- Weitere Unterlagen, je nach persönlicher Situation
- Antragsstellung
Der Antrag kann persönlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Viele Ämter bieten inzwischen auch Online-Anträge oder Vordrucke zum Herunterladen an. Informieren Sie sich vorab, welche Formulare Sie benötigen.
Wann erfolgt die Auszahlung?
- Zahlungstermine
Die Grundsicherung wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt, oft zum Ende des Vormonats. - Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung variiert von Behörde zu Behörde und hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Reichen Sie daher alle Nachweise möglichst früh und vollständig ein. - Vorschussmöglichkeiten
In dringenden Fällen kann ein Vorschuss gewährt werden, wenn die Bearbeitung länger dauert. Sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere wichtige Informationen
- Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, alle relevanten Änderungen (z. B. Umzug, Erhöhung des Einkommens, Vermögenserwerb) unverzüglich der Behörde mitzuteilen. - Rechte und Pflichten
Neben der finanziellen Unterstützung werden häufig Beratungs- und Vermittlungsangebote bereitgestellt. Beim Bürgergeld spielen beispielsweise Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung eine wichtige Rolle. - Weiterführende Informationen
Auf unseren Unterseiten finden Sie detaillierte Erläuterungen, hilfreiche Checklisten und praktische Tipps, die Sie bei der Antragstellung unterstützen. Nutzen Sie gern unsere FAQ-Sektion oder kontaktieren Sie uns bei konkreten Fragen.